SiGeKo - Sicherheit und Gesundheit auf Baustellen
Falls Sie Bauprojekte planen, stehen wir Ihnen auch im Bereich "Sicherheit- und Gesundheitsschutz auf Baustellen" (u. a. SiGeKo & SiGePlan) zur Verfügung und können Sie bei Fragestellungen in diesem Bereich unterstützen.
Die Forderungen aus dem Bereich SiGeKo basieren auf der Baustellenverordnung und sind in den "Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen" konkretisiert.
Zentrale Forderungen sind
- die Bestellung eines "geeigenten Koordinators" (§3 Baustellenverordnung, Stand 12-04), sobald mehrere Arbeitgeber auf der Baustelle tätig werden sowie
- die Erstellung einer "Vorankündigung" und eines "Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans" (§2 Baustellenverordnung, Stand 12-04) sofern bestimmte Voraussetzungen gegeben sind.
Auch bei Fragen zu diesen Themen stehen wir Ihnen zur Verfügung und können praxisbezogene Lösungen anbieten.